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AGB's
Miet- und Vertragsbedingungen

Allgemeine Bedingungen

Diese Mietbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mietverhältnisse beginnen bei unserem Standort und enden, wenn das Fahrzeug am selben Standort zurückgebracht wird.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, dass ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Wir bitten sie, das Fahrzeug so zu behandeln als wäre es ihr eigenes.

Mieter / Fahrer

Der Fahrer des Reisemobils muss mindestens 22 Jahre alt und mindestens 2 Jahre im Besitze eines gültigen schweizerischen oder europäischen Führerausweises der Kategorie B sein und in der Schweiz wohnhaft.

Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind strikte verboten. Der Mieter trägt die volle Verantwortung.

Fahrzeugübernahme

Die Übernahme der Reisemobile erfolgt während der Hauptsaison jeweils Samstag zwischen 14.00 und 17.00 Uhr. Die genaue Abholzeit wird vorgängig zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Kurzfristige Änderungen der Übernahmezeit können durch den Camper-Koenig jederzeit verfügt werden (Verspätete Rückgabe durch den Vormieter, Fahrzeugschaden usw.).

Das Mietfahrzeug muss zwingend zu den vereinbarten Zeiten übernommen und zurückgegeben werden, da die Einsätze der Reisemobile genau aufeinander abgestimmt sind. Bringen sie für die Übernahme zwingend ihre Identitätskarte oder ihren Reisepass sowie ihren Führerschein (alles im Original) mit.

Fahrzeugrückgabe, Sauberkeit und Reinigung

Die Rückgabe des Reisemobils erfolgt während der Hauptsaison jeweils Samstagvormittags zwischen 08.00 und 10.00 Uhr.

Zudem ist die Küche inkl. Kühlschrank und das Bad (WC, Lavabo, Dusche) vom Mieter zu reinigen, ansonsten wird das Fahrzeug «besenrein» zurückgebracht. Die gründliche Reinigung/Desinfektion des Bodens und allen Oberflächen, Griffe, Knöpfe, sowie Garage und Fahrerhaus wird von uns übernommen.

Bei Übermässiger Verschmutzung wird der Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt. Die WC-Kassette und der Abwassertank müssen geleert sein. Für nicht entleerte Toiletten verrechnen wird zusätzlich Gebühr von CHF 250.00.

Das Fahrzeug ist mit gefülltem Treibstofftank (Diesel) abzuliefern. 250 km pro Tag sind im Mietpreis inbegriffen. Pro Mehrkilometer werden CHF 0.70 verrechnet.

Unfall

Sofortige Verständigung der Polizei und des Vermieters Tel. +41 77 458 24 11. Es muss zwingend ein Polizeirapport erstellt werden. Der Mieter ist verpflichtet ein Unfallprotokoll auszufüllen. Das Unfallprotokoll muss vollständig mit Namen und Adressen aller Beteiligten und allfälligen Zeugen ausgefüllt sein, sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Versicherung, wenn möglich Fotos machen.
 

Schäden

Bei einem Schaden ist der Mieter verpflichtet alles zu unternehmen, um diesen möglichst klein zu halten. Schäden, die durch den Mieter am Reisemobil entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Schäden am Dachaufbau infolge Nichtbeachtung der Höhe, gelten als fahrlässig und können nicht durch die Vollkaskoversicherung abgewickelt werden. Für Verlust und Beschädigung des Eigentums des Mieters haftet dieser selbst. Schäden müssen dem Vermieter innerhalb 24 Stunden auf die Nummer +41 77 458 24 11 gemeldet werden.

Gebühren

Dieselkosten, Autobahn-, Tunnel- sowie andere Strassen- oder Verkehrsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Übertretungen von Verkehrsvorschriften

Für Bussen infolge Übertretung von Verkehrsvorschriften jeglicher Art haftet der Mieter.

Der Mieter hat entsprechend dafür zu sorgen, dass das zulässige Gesamtgewicht des gemieteten Reisemobils nicht überschritten wird. Im Falle einer Überladung übernimmt der Vermieter keine Haftung.

 

Reifenschäden

Der Mieter haftet für Reifenschäden.

Fahrzeugversicherung

Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert mit CHF 500.00 Selbstbehalt pro Schadenfall. Ebenso ist das Fahrzeug vollkaskoversichert mit CHF 1000.00 Selbstbehalt pro Schadenfall. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso allfällig von der Versicherung abgelehnte Schäden wegen Grobfahrlässigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogen, usw.

Das Fahrzeug ist speziell für die Vermietung versichert. Im Schadenfall unbedingt Polizeirapport erstellen lassen.

Es dürfen nur Reisen unternommen werden, in Länder, in welchen die grüne Versicherungskarte gültig ist.

Insassenversicherung

Eine Insassenversicherung ist obligatorisch, wenn Personen mitgeführt werden, welche nicht im selben Haushalt leben und zusätzlich kein Arbeitsverhältnis besitzen (Pensionierte und Kinder sind davon ausgeschlossen). Die Insassenversicherung ist Sache des Mieters.

 

 

Reparaturen / Unterhalt / Wartung

Alle Reparaturen sind grundsätzlich in der Werkstatt der Dubach Cars GmbH durchzuführen.

Bei Kleinreparaturen Kontaktaufnahme mit Camper-Koenig. Der Mieter verpflichtet sich, aufgetretene Mängel und Schäden zu melden. Bei Unfall oder Pannen entscheidet der Camper-Koenig über das weitere Vorgehen (Fahrzeugüberführung usw.) Reparaturkosten, ohne den Vermieter orientiert zu haben, werden nicht vergütet.

Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand mit aufgefülltem Kühler, Treibstoff und Oel abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich alle 500 km den Oel- und Wasserstand, sowie den Reifendruck zu kontrollieren, das ihm anvertraute Fahrzeug mit der grössten Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Der Mieter hat die Pflicht, das Reisemobil vor Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, dass sich das Fahrzeug in Ordnung befindet. Für Beschädigungen, die während der Miete eintreten, ist der Mieter haftbar.

Reservation

Unsere Reisemobile können sie über unsere Website (Buchungstool) oder telefonisch reservieren. Nach ihrer Reservation erhalten sie von uns eine Bestätigung. Mit der Zustellung der Reservationsbestätigung ist der Mietvertrag verbindlich. Nach der Reservation ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrags sofort zu leisten. Bei Nichteinhalten dieser Frist sind wir nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen, d. h. weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, wird der gesamte Betrag sofort fällig.

 

Kaution

Die Kaution beträgt CHF 1'000.00 und muss vor Ort bar hinterlegt werden. Andere Zahlungsmöglichkeiten der Kaution sind nicht möglich. Die Kaution deckt teilweise die Selbstbehalte für die Teil- und Vollkaskoversicherung und Mieterschäden. Die Kaution ist nicht Bestandteil der Mietkosten. Sofern die Rückgabe des Reisemobils in einwandfreiem Zustand erfolgt, wird die Kaution dem Mieter bar zurückbezahlt, unter Vorbehalt von Unfall oder sonstigen Schäden.

Annullierungskosten

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Mietverträgen kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

Annullierungen sind wie folgt geregelt:

  • Bis 7 Tage vor Reiseantritt: kostenlose Stornierung möglich

  • 6 Tage oder weniger vor Reiseantritt: 100% des Mietpreises werden verrechnet

Eine Umbuchung anstelle einer Annullierung, unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit unserer Reisemobile, ist nur bis 7 Tage vor der Übernahme möglich und wird mit einer Umbuchungspauschale von CHF 150.- berechnet.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung für Annullationen aus wichtigen Gründen wie z. B. Krankheit, Unfall, Todesfall, kombiniert mit einer Reisezwischenfallversicherung für die Rückreise an den Wohnort bei Krankheit, Unfall oder Tod sowie Rückführung des Reisemobils.
 

Fahrzeugausfall vor Mietbeginn 

Sollte das Fahrzeug unerwartet ausfallen (z.B. durch Unfall/Panne) helfen wir Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Der Vermieter geht aber in diesem Falle keine Verpflichtung für ein Ersatzfahrzeug ein. Die geleistete Vorauszahlung wird aber vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Forderungen können dem Vermieter nicht geltend gemacht werden.
 

Haftung

Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge einer Panne, Unfalls oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Reisemobils entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

 

Sonstiges

Im Fahrzeug ist das Rauchen strikt verboten.

Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich erlaubt. Der Hundehalter und Mieter ist verantwortlich, dass der Hund einen geeigneten Schlaf- und Rückzugsplatz am Boden des Mietfahrzeuges in einem geeigneten Hundebett hat. Der Hund darf sich nur am Boden aufhalten. Schäden, starke Verschmutzungen, Hundehaare oder starke Geruchsemissionen werden wie durch den Mieter verursachte Schäden gehandhabt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Verschmutzungen (Haare usw.), die durch die mitgeführten Tiere verursacht werden, müssen durch den Mieter gereinigt werden.

 

Weitere Bestimmungen

Persönliche Daten der Mieter werden vom Vermieter elektronisch erfasst. Diese können auch für Marketingzwecke (Statistik, Angebotsversand etc.) verwendet werden. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Vermieters im Rahmen des Vertrages und zu dessen Abwicklung sowie im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen des Vermieters ist gestattet.

Gerichtsstand

Der Unterzeichnende bestätigt, sich durch das akzeptieren der AGB's, die obenstehenden Miet- und Vertragsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich damit einverstanden. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Zell LU für jeden aus diesem Vertrag entstehenden Streit.

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